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Verkehrsrecht

Um der zunehmenden Anzahl an Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für den Straßenverkehr in Deutschland und die Europäische Union fachlich gerecht zu werden, bilden wir uns ständig fort und sind auf dem aktuellsten Gesetzesstand. Wir vertreten Sie gerichtlich wie außergerichtlich und beratend im Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten.


Wichtiger Hinweis

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

OLG Frankfurt/M. vom 01.12.2014-AZ 22 U 171/13


Unsere Leistungen im Verkehrsrecht:
  • Verkehrszivilrecht

    • Abwicklung von Verkehrsunfällen

    • Abwicklung mit Versicherungen

    • Schadensersatz, Schmerzensgeld

    • Unfall-Schadenspositionen

    • Versicherungsfall Vollkasko, Teilkasko

    • Rechtsprobleme bei Auto-Leasing

  • Straftaten im Verkehrsrecht

    • Führerscheinentzug, Fahrverbot

    • Fahren ohne Fahrerlaubnis

    • MPU

    • Trunkenheitsfahrten

    • Unbefugter Gebrauch eines Kfz (Autodiebstahl)

    • Kennzeichenmissbrauch

    • Nötigung

    • Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    • Unterlassene Hilfeleistung

    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Ordnungswidrigkeiten

    • Bußgeldbescheide, Geschwindigkeitsüberschreitung

    • Rotlichtverstöße

    • Alkohol-/Drogenverstöße

    • Telefonieren am Steuer

    • Abstandsverstöße

    • Halterverfahren

Ihr Ansprechpartner
Urte Brieger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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